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Warum Ihr jetzt einen MAC kaufen solltet

Zuletzt aktualisiert am 13. April 2021

Mac
http://Foto von MockupEditor.com von Pexels

Durch eine Änderung der Steuerregeln könnt Ihr einen neuen Mac jetzt schon innerhalb eines Jahres steuerlich geltend machen.

Vor allem unter uns Selbständigen sind die Begriffe AFA und „Geringwertiges Wirtschaftsgut“ wohlbekannt. Eigenständig nutzbare Computer oder auch Software durfte bisher im Jahr der Anschaffung nur unter bestimmten Voraussetzungen komplett abgesetzt werden. Das galt aber nur für eigenständige Geräte – also z.B. nicht den Mac Mini – und nur bei einem Kaufpreis unter 800 Euro ohne Mehrwertsteuer. Ein neues Macbook Air 13 mit dem neuen M1-Prozessor liegt da mit rund 950, Euro netto über der Grenze und muss über 3 Jahre abgeschrieben werden.

Seit dem 19. Januar 2021 hat sich das jedoch geändert. Laut eines Beschlusses der Bundesregierung wurde hier eine Änderung angekündigt. Rechtlich hat das Finanzministerium  dies nun so geregelt, dass man einen Computer innerhalb eines Jahres abschreiben kann – bisher war dies nur über drei oder mehr Jahre möglich. 
Rückwirkend gilt dies für den Zeitraum ab 2021.

Angeben können Arbeitnehmer ihre Kosten auf der Anlage N. Für Unternehmer und Selbstständige gilt die Abschreibung für Gewinnermittlungen ab 2021. Die Abschreibung beginnt bei einem Kauf 2021 mit dem Monat des Erwerbs und wird durch zwölf geteilt. Sie können also bei einem Kauf im März zehn Zwölftel im Steuerjahr 2021 abschreiben und zwei Zwölftel 2022. Die Abschreibung als GWG gilt aber weiterhin. Kostet der Computer unter 800 Euro, können Sie ihn weiter komplett absetzen.

Interessant:  Laut Steuertipps gilt die neue Abschreibungsdauer zwar erst ab 2021, aber auch für frühere Anschaffungen. Es ist also möglich, die verkürzte Abschreibung auch für Käufe anzuwenden, die in früheren Wirtschaftsjahren stattfanden und die Abschreibungsdauer rückwirkend zu verkürzen.

Regeln bei gemischter Nutzung

Etwas komplizierter wird es  bei einem nur teilweise beruflich genutzten Rechner. Nutz Ihr ihn zu 50 Prozent beruflich, können Ihr nur 50 Prozent abschreiben. Nutzen Ihr den Mac nur zu 10 Prozent privat, gilt laut Buhl aber eine sogenannte 10-Prozent-Hürde und Ihr könnt ihn trotzdem komplett angeben. Nutzen Ihr ihn aber zu weniger als zehn Prozent beruflich, ist ebenfalls kein Abzug möglich. 

Das gilt natürlich nicht nur für Mac’s sondern z.b. auch für externe Speicherlösungen (z.B. NAS-Systeme), Monitore und Software.

Bitte aber immer nochmal vorher mit Eurem Steuerberater Rücksprache halten, bevor Ihr in die vollen geht.

Wenn Ihr neue Hardware anschaffen möchtet oder Informationen zum neuen M1-Chip benötigt – sprecht mich an. Ich erstelle Euch dann gern ein Angebot für Mac’s, NAS, Monitore, etc.
Ich freue mich auf Eure Anfragen.

Hier noch meine Kontaktdaten:

mac + you | Markus van der Bijl
mail: help@macandyou.de
telefon: +49 (0) 2234-2026226

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