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Doppelte Kontakte in macOS suchen und zusammeführen

Doppelte Kontakte werden sich bei den meisten von euch ansammeln. Dies kann z.B an der Facebook-Integration oder auch an anderen Faktoren liegen. Diese Duplikate sind eine nervige Angelegenheit, weil bei der Suche nach einem Kontakt oft der falschen Eintrag ausgewählt wird. Um etwas mehr Ordnung in dieses Chaos zu bringen, gibt es jedoch einen einfachen Weg. macOS bietet Dir die Möglichkeit doppelte Kontakte automatisch zusammenführen zu lassen.

Für das Zusammenführen und Verwalten von Kontakten sollte der Mac immer die erste Wahl sein, da die iOS-Version der Kontakte-App nicht ausreichend Möglichkeiten für eine ordentliche Organisation bietet.

Unter macOS High Sierra lassen sich im Gegensatz zu iOS Duplikate mit nur wenigen Handgriffen zusammenführen. Auch das Löschen ist hier deutlich einfacher gestaltet.

Doppelte Kontakte zusammenführen

Öffne zunächst die Kontakt-App  auf Deinem Mac. Anschliessend stellst du sicher,  dass Du die Option „Alle Kontakte” in der linken Seitenleiste ausgewählt hast. Klicke nun in der Menüleiste am oberen Bildschirmrand auf „Visitenkarte” und wähle danach den Eintrag „Nach Duplikaten suchen” aus.

Dein Mac wird jetzt kurz alle Ihre hinterlegten Kontakte (auch iCloud-Kontakte) nach Duplikaten durchsuchen. Anschliessend erscheint eine Einblendung, die Dich darüber informiert, wieviele Visitenkarten mit selben Namen und unterschiedlichen Inhalten sowie Visitenkarten mit doppelten Informationen gefunden wurden. Klicke hier auf „Zusammenführen“. Die Duplikate werden nun automatisch zusammengeführt.
Du solltest Dir aber auf jeden Fall nochmal die Kontaktdaten genauer anschauen. Gerade berufliche Mailadressen eurer Kontakte ändern sich öfter mal und nichts ist ärgerlicher, wenn die Kontaktdaten nicht aktuell sind.
Noch in Hinweis in Sachen neuer Datenschutzgrundverordnung: Berufliche Kontaktdaten unterliegen Löschfristen. Unternehmen müssen personenbezogene Daten etwa dann löschen, wenn sie für die Zwecke, für die erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind. Hier noch ein Link zum entsprechenden Artikel der DSGVO (insbesondere ART 17 Abs. 1 lit. a): https://dsgvo-gesetz.de/art-17-dsgvo/

 

 

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