Zuletzt aktualisiert am 5. August 2019
Nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung muss jede Auftraggeber seinen Kontrollpflichten gerecht werden. Ich kann Euch das nun in Verbindung mit dem BISG (Bundesverband der IT-Sachverständigen und -Gutachter e.V.) anbieten.
Wie sichert Ihr Euch ab und weisst nach, dass Ihr die gesetzlichen Datenschutzpflichten umgesetzt habt?
Der BISG e.V. und ich helfen Euch dabei.
Wir haben einen Prüfungskatalog entwickelt mit dem wir Euer Unternehmen auf Herz und Nieren zum Thema Datenschutz überprüfen.
https://www.bisg-ev.de/leistungen/check-28-gepruefter-auftragsverarbeiter
Hier gibt es noch ausführlichere Informationen zum Geprüften Aufragsverarbeiter LINK
Ihr erhaltet
- einen Nachweis, dass Ihr euch um die gesetzlichen Datenschutzpflichten gekümmert habt
- eine neutrale Qualitätsprüfung
- eine Kostensicherheit durch preiswerte Pauschale
- ein Datenschutz Prüfungszertifikat sowie unser Prüfsiegel
Ihr vermeidet
- Vertragsverluste durch Rechtsunsicherheit
- Reputationsverluste – das spricht sich herum
- Hohe Ordnungsgelder nach Art 83 DSGVO
- Compliance-Verstoß nach ISO 27001 A15 (Lieferantensicherheit)
Euer Dienstleister erhält
- ein Prüfungslogo und Nachweis für internen Datenschutz und ggf. sein Marketing
- pragmatische Handlungsempfehlungen, um Lücken zu schließen
Gut zu wissen:
- Alle Prüfergebnisse verbleiben bei Euch
- Dafür stehen wir gerade und haften
- Die eingesetzten Prüfer sind Berufsgeheimnisträger gemäß StGB §203 (4)
Bei Fragen einfach fragen
mail: help@macandyou.de
telefon: +49 (0) 2234-2026226
oder hierhin wenden BISG
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