Drücke „Enter“, um zum Inhalt zu springen

Facebook Fanpages – ACHTUNG

Facebook

Die meisten Unternehmen die ich kenne unterhalten auch sogenannte Facebook-Fanpages (Unternehmensauftritt).

Die Betreiber einer solchen Facebook-Fanpage können dazu verpflichtet werden, diese abzuschalten, falls die von Facebook zur Verfügung gestellte digitale Infrastruktur schwerwiegende datenschutzrechtliche Mängel aufweist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichtes dürfen Datenschutzbehörden direkt gegen Fanpagebetreiber vorgehen, da ein Vorgehen gegen Facebook “wegen der fehlenden Kooperationsbereitschaft von Facebook mit erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Unsicherheiten” verbunden ist.

Gegenstand des Revisionsverfahrens war eine Anordnung der schleswig-holsteinischen Datenschutzaufsicht, mit der die Klägerin, eine in Kiel ansässige Bildungseinrichtung, unter der Geltung der Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) verpflichtet worden war, die von ihr bei Facebook betriebene Fanpage zu deaktivieren. Der Bescheid beanstandete, dass Facebook bei Aufruf der Fanpage auf personenbezogene Daten der Internetnutzer zugreife, ohne dass diese gemäß den Bestimmungen des Telemediengesetzes über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Erstellung eines Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung oder Marktforschung unterrichtet würden. Ein gegenüber der Klägerin als Betreiberin der Fanpage erklärter Widerspruch des Nutzers bleibe mangels entsprechender technischer Einwirkungsmöglichkeiten folgenlos.

Den Weg zu dieser Entscheidung ebnete der Europäische Gerichtshof, der entschied, dass Fanpagebetreiber für Fanpages datenschutzrechtlich mitverantwortlich sind (was der EuGH auch zu Like-Buttons sagte und was im Prinzip für alle sozialen Medien gilt). 

Was passiert als nächstes?

Spätestens vor dem OLG Schleswig werden

  • die Richter/Innen davon überzeugt werden müssen, dass die Datenschutzbehörden mit der Forderung nach mehr Transparenz und Opt-In-Verfahren gegenüber Facebook falsch liegen oder
  • Facebook wird auf die Forderungen der Datenschutzbehörden eingehen müssen oder
  • es wird tatsächlich mit Untersagungen von Facebook-Fanpages zu rechnen sein

Wie könnt Ihr das Risiko minimieren?

  1. auf Eurer Facebook-Fanpage solltet Ihre auf Eure Datenschutzerklärung auf Eurer Webseite verlinken (ich habe den Link zu meiner Datenschutzerklärung in der Story meiner Facebook-Seite, rechts oben unter dem Titelbild platziert)
  2. Klärt in Eurer Datenschutzerklärung über die Funktionsweise der Fanpages, deren Rechtsgrundlage  sowie die Vereinbarung mit Facebook über gemeinsame Verantwortung auf

Wenn Ihr Hilfe bei der Umsetzung benötigt einfach anrufen oder anschreiben.
Unsere Kontaktdaten:
mail: help@macandyou.de
telefon: +49 (0) 2234-2026226

Sei der Erste, der diesen Beitrag teilt

Schreibe den ersten Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert