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DSGVO-Abmahnungsmails – Virusgefahr

Zuletzt aktualisiert am 24. Februar 2019

Gestern rief mich ein Kunde an, der eine eMail von einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten hatte.  Inhaltlich wird der Betreiber der Webseite wegen einer angeglichen Informationspflichtverletzung nach Artikel 13 EU-DSGVO abgemahnt. Schnell war jedoch klar:
Diese Mail wird von Kriminellen versendet und enthält einen Virus. Öffnet diese eMail auf keinen Fall!

Im Anhang wird eine ZIP-Datei mitgesendet, die zwei Dateien enthält – ein Gerichtsurteil in Form eines PDF, sowie eine zweite Datei mit dem eigentlichen Virus.

Die eMail wird nicht von der Rechtsanwaltskanzlei Eckert & Kollegen versendet. Die Kanzlei selbst ist Opfer der Betrüger, da der Name der missbräuchlich verwendet wird.

Die Mails sieht so aus:

“Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich an, dass mich unsere Mandantschaft mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.
Die entsprechende Vollmacht liegt hier im Original vor und kann von ihnen als Kopie im angehängten Archiv begutachtet werden.
Gegenstand meiner Beauftragung ist, die von ihnen auf ihrer Website begangene Informationspflichtverletzung, nach Artikel 13 EU-DSGVO, nach der bisher in verschiedenen Gesetzen geregelten Informationspflichten zusammengefasst und nun aufführt, welche Informationen den Betroffenen explizit zur Verfügung stehen müssen.
Die neue Regelung der EU-DSGVO geht dabei weit über das bisher erforderliche ihrer Website hinaus.
Nehmen Sie die beigefügten Dokumente zur Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen
IM AUFTRAG
Kanzlei Dr. Reisenburger & Kollegen”

Nochmal: Nicht ÖFFNEN!!!

Wenn Ihr Fragen habt oder Unterstützung benötigt helfen wir gerne weiter:

mac + you | Markus van der Bijl
Mail: help (@) macandyou.de
Fon: +49 0) 2234 2026226

 

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