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Cookie-Urteil EuGH

Last updated on 7. Oktober 2019

Eugh Urteil

Der EuGH hat heute, 01.10.2019, entschieden, dass Cookies erst nach einer Einwilligung durch den Nutzer gesetzt werden dürfen.
Die Einwilligung muss explizit erfolgen. Ein bereits angehaktes Auswahlkästchen gilt nicht.

Das bedeutet, dass Tracking Tools, z.B. Google Analytics, aber auch YouTube Videos ohne entsprechende Datenschutzeinstellunge, sowie Social Media Plugins wie z.B. von Facebook, LinkedIn oder XING, rechtswidrig sind, wenn sie ohne vorige Nutzereinwilligung geladen werden.

Was könnt Ihr tun?

Hier noch der Link zum Urteil:
https://openjur.de/u/2180608.html

Wir helfen euch gerne beim Check Eurer Webseiten.

Ruft uns an oder mailt uns
Unsere Kontaktdaten:
mail: help@macandyou.de
telefon: +49 (0) 2234-2026226

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