Zuletzt aktualisiert am 7. Oktober 2019
Der EuGH hat heute, 01.10.2019, entschieden, dass Cookies erst nach einer Einwilligung durch den Nutzer gesetzt werden dürfen.
Die Einwilligung muss explizit erfolgen. Ein bereits angehaktes Auswahlkästchen gilt nicht.
Das bedeutet, dass Tracking Tools, z.B. Google Analytics, aber auch YouTube Videos ohne entsprechende Datenschutzeinstellunge, sowie Social Media Plugins wie z.B. von Facebook, LinkedIn oder XING, rechtswidrig sind, wenn sie ohne vorige Nutzereinwilligung geladen werden.
Was könnt Ihr tun?
- Checkt Eure Webseiten durch auf mögliche Tracking-Tools.
- Überprüft ob Eure Einwilligungen und Zustimmungen auf der Webseite mit einer Zustimmung (Haken) vorausgefüllt. WENN dem so ist bitte sofort ändern auf “nicht vorausgefüllt”.
- Verwendet statt Google Analytics ein anderes Tool (eTracker, Matomo o.ä.).
- Bindet Videos nicht ein, sondern speichert sie lokal ab oder verlinkt sie
- Wenn Eure Webseite mit WordPress erstellt könnt Ihr die die Shariff-Lösung nutzen
hhttps://www.heise.de/ct/ausgabe/2014-26-Social-Media-Buttons-datenschutzkonform-nutzen-2463330.htmlttps://www.heise.de/ct/ausgabe/2014-26-Social-Media-Buttons-datenschutzkonform-nutzen-2463330.html
Hier noch der Link zum Urteil:
https://openjur.de/u/2180608.html
Wir helfen euch gerne beim Check Eurer Webseiten.
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Unsere Kontaktdaten:
mail: help@macandyou.de
telefon: +49 (0) 2234-2026226
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