Aufbewahrungsfristen – für wen gelten Sie, wie lange muss ich etwas aufbewahren? Gilt das nur für Unternehmen oder muss ich auch als Privatperson darüber nachdenken, was ich wegschmeissen darf und was nicht.
Die Webseite von http://aufbewahrungsfristen.org/ hat eine Übersicht über die verschiedenen Fristen – allerdings ist die Webseite nicht verschlüsselt (also kein https) – trotzdem sicher interessant sich anzuschauen.
Eine aktuelle Auflistung der Aufbewahrungsfristen für die einzelnen Dokumententypen finden Sie als PDF-Dokument bei der IHK Essen.
Demnach können zum 1. Januar 2019 alle Dokumente aus dem Jahre 2008 und älter entsorgt werden. Maßgebend für die Berechnung der Aufbewahrungsfrist ist dabei lediglich das Jahr, nicht das genaue Datum des Dokuments. Ein Dokument, das am 31. Dezember 2008 erstellt wurde, hat seine 10 Jahre Aufbewahrungsfrist zum 1. Januar 2019 ebenso hinter sich wie eins mit Erstelldatum 2. Januar 2008.Letzteres muss also streng genommen sogar 11 Jahre lang aufbewahrt werden
Und bitte schafft euch einen Aktenvernichter an und schmeisst eure Belege oder Kontoauszüge nicht einfach so in den Papiermüll – auch im Hinblick auf den Datenschutz und DSGVO ein Muss. Der Aktenvernichter sollte mindestens Klasse 4 haben. Also lieber etwas mehr Geld in die Hand nehmen :-).
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